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   FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98 E   

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FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98 E (https://dejure.org/2000,10716)
FG Münster, Entscheidung vom 14.08.2000 - 4 K 7318/98 E (https://dejure.org/2000,10716)
FG Münster, Entscheidung vom 14. August 2000 - 4 K 7318/98 E (https://dejure.org/2000,10716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen einer Änderung wegen neuer Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen einer Änderung wegen neuer Tatsachen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Grenzen einer Änderung wegen neuer Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1291
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98
    Eine Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn das nachträgliche Bekanntwerden einer Tatsache oder eines Beweismittels auf einer Verletzung der der Finanzbehörde obliegenden Ermittlungspflicht (§ 88 AO ) beruht, sofern der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht vollständig genügt hat (BFH, Urteil vom 13.11.1985 II R 208, 82, BFHE 145, 487, BStBl. II 1986, 241).
  • BFH, 26.11.1996 - IX R 77/95

    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der

    Auszug aus FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98
    Daß bei den Angaben der Kl. in der Steuererklärung 36.000 DM statt nur zulässiger 30.000 DM als steuerfrei berücksichtigt worden waren, war dem für die Veranlagung zuständigen Bediensteten des Bekl., auf dessen Kenntnis abzustellen ist, bei der ursprünglichen Einkommensteuerveranlagung nicht bekannt, wobei eine Tatsache auch als nicht bekannt gilt, die der zuständige Beamte lediglich hätte kennen können oder kennen müssen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 20.06.1985 IV R 114/82, BFHE 143, 520, BStBl. II 1985, 492, und Urteil vom 26.11.1996 IX R 77/95, BFHE 182, 2 , BStBl. II 1997, 422).
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Auszug aus FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98
    Weiterer Ermittlungen der Finanzbehörde bedarf es jedenfalls dann nicht, wenn die Erklärungen der Steuerpflichtigen eindeutig und in sich nicht widersprüchlich sind (BFH, Urteil vom 14.12.1994 XI R 80/92, BFHE 176, 308 , BStBl. II 1995, 293), zumal, wenn bei der Erstellung der Steuererklärung ein Steuerberater mitgewirkt hat (BFH, Urteil vom 28.04.1987 IX R 9/83, BFH/NV 1988, 151).
  • BFH, 20.06.1985 - IV R 114/82

    Bei Anwendung des § 173 AO 1977 ist Kenntnis der Veranlagungsstelle der

    Auszug aus FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98
    Daß bei den Angaben der Kl. in der Steuererklärung 36.000 DM statt nur zulässiger 30.000 DM als steuerfrei berücksichtigt worden waren, war dem für die Veranlagung zuständigen Bediensteten des Bekl., auf dessen Kenntnis abzustellen ist, bei der ursprünglichen Einkommensteuerveranlagung nicht bekannt, wobei eine Tatsache auch als nicht bekannt gilt, die der zuständige Beamte lediglich hätte kennen können oder kennen müssen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 20.06.1985 IV R 114/82, BFHE 143, 520, BStBl. II 1985, 492, und Urteil vom 26.11.1996 IX R 77/95, BFHE 182, 2 , BStBl. II 1997, 422).
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 9/83

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Ausgaben zur Förderung der als

    Auszug aus FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98
    Weiterer Ermittlungen der Finanzbehörde bedarf es jedenfalls dann nicht, wenn die Erklärungen der Steuerpflichtigen eindeutig und in sich nicht widersprüchlich sind (BFH, Urteil vom 14.12.1994 XI R 80/92, BFHE 176, 308 , BStBl. II 1995, 293), zumal, wenn bei der Erstellung der Steuererklärung ein Steuerberater mitgewirkt hat (BFH, Urteil vom 28.04.1987 IX R 9/83, BFH/NV 1988, 151).
  • FG Münster, 08.11.1999 - 4 K 154/98

    Voraussetzungen einer steuerbgünstigten Entschädigung

    Auszug aus FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98
    Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, das Finanzamt müsse bei laut Einkommensteuererklärung ermäßigt zu besteuernden Arbeitgeberabfindungen alle hierfür maßgeblichen Unterlagen (Verträge o. ä.) anfordern (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1998, 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 , Finanzgericht Bremen, Urteil vom 13.10.1999, 4 99 108 K 3, EFG 2000, 175, Finanzgericht Köln, Beschluß vom 31.01.2000, 6 V 7375/99, EFG 2000, 408 ), folgt der Senat dem nicht (Senatsurteil vom 08.11.1999, 4 K 154/98 E, EFG 2000, 319, 323).
  • FG Köln, 31.01.2000 - 6 V 7375/99

    Treu und Glauben sperren die Änderung einer zunächst ohne weitere

    Auszug aus FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98
    Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, das Finanzamt müsse bei laut Einkommensteuererklärung ermäßigt zu besteuernden Arbeitgeberabfindungen alle hierfür maßgeblichen Unterlagen (Verträge o. ä.) anfordern (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1998, 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 , Finanzgericht Bremen, Urteil vom 13.10.1999, 4 99 108 K 3, EFG 2000, 175, Finanzgericht Köln, Beschluß vom 31.01.2000, 6 V 7375/99, EFG 2000, 408 ), folgt der Senat dem nicht (Senatsurteil vom 08.11.1999, 4 K 154/98 E, EFG 2000, 319, 323).
  • FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97

    Neue Tatsachen bei Abfindungszahlungen des Arbeitgebers

    Auszug aus FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98
    Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, das Finanzamt müsse bei laut Einkommensteuererklärung ermäßigt zu besteuernden Arbeitgeberabfindungen alle hierfür maßgeblichen Unterlagen (Verträge o. ä.) anfordern (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1998, 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 , Finanzgericht Bremen, Urteil vom 13.10.1999, 4 99 108 K 3, EFG 2000, 175, Finanzgericht Köln, Beschluß vom 31.01.2000, 6 V 7375/99, EFG 2000, 408 ), folgt der Senat dem nicht (Senatsurteil vom 08.11.1999, 4 K 154/98 E, EFG 2000, 319, 323).
  • FG Bremen, 13.10.1999 - 499108K 3

    Ermäßigte Besteuerung einer Lohnabfindung bei Zahlung einer vom Lohn unabhängigen

    Auszug aus FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98
    Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, das Finanzamt müsse bei laut Einkommensteuererklärung ermäßigt zu besteuernden Arbeitgeberabfindungen alle hierfür maßgeblichen Unterlagen (Verträge o. ä.) anfordern (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1998, 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 , Finanzgericht Bremen, Urteil vom 13.10.1999, 4 99 108 K 3, EFG 2000, 175, Finanzgericht Köln, Beschluß vom 31.01.2000, 6 V 7375/99, EFG 2000, 408 ), folgt der Senat dem nicht (Senatsurteil vom 08.11.1999, 4 K 154/98 E, EFG 2000, 319, 323).
  • FG Köln, 18.01.2001 - 7 K 9214/98

    Ermittlungspflicht des FA und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei

    Die Frage, inwieweit die Finanzbehörde ihre Ermittlungspflichten verletzt und mithin an einer späteren Änderung der Steuerbescheide gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gehindert ist, wenn sie ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen die Angaben der Steuerpflichtigen zu den ermäßigt zu besteuernden Entschädigungsleistungen im Rahmen der vorbehaltlosen Einkommensteuerveranlagung übernimmt, und inwieweit hierbei möglicherweise eine Mitwirkungspflichtverletzung des Steuerpflichtigen gegeben ist, wenn dieser keine weiteren Erläuterungen zu der Entschädigungszahlung abgibt bzw. diesbezüglichen Unterlagen nicht unaufgefordert vorlegt, wird von mehreren Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt (für eine Änderungsmöglichkeit gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in diesen Fällen haben sich ausgesprochen Finanzgericht Münster, Urteil vom 8. November 1999 4 K 154/98 E, EFG 2000, 319 ; Finanzgericht Münster, Urteil vom 14. August 2000 4 K 7318/98 E, EFG 2000, 1291 ; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 9. November 2000 2 K 3152/99 E, EFG 2001, Heft 4; gegen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Änderung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in diesen Fällen haben sich hingegen ausgesprochen Finanzgericht Köln, Urteil vom 12. Juni 1996 10 K 1472/93, EFG 1996, 1073; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1998 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 ; Finanzgericht Bremen, Urteil vom 13. Oktober 1999 499108 K 3, EFG 2000, 175; Finanzgericht Köln, Beschluß vom 31. Januar 2000 6 V 7375/99, EFG 2000, 408 ).
  • FG Köln, 14.02.2001 - 14 K 5161/00

    Verletzung der einem Finanzamt obliegenden Ermittlungspflicht durch Änderung

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  • FG Köln, 14.02.2001 - 4 K 5161/00

    Verletzung der Ermittlungspflicht des Finazamtes bei Entschädigungsleistungen

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